Öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplanentwurfs für Berlin

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz legt auf Grund des § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetzes- BlmSchG den Lärmaktionsplanentwurf für das Land Berlin vor.

Mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans werden Maßnahmevorschläge zur Reduzierung der Verkehrslärmbelastungen im Ballungsraum Berlin vorgestellt.

Gemäß § 47d (3) BlmSchG ist die Öffentlichkeit zu den Vorschlägen des Lärmaktionsplanentwurfs zu hören. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit an der Ausarbeitung und Überprüfung des Entwurfs des Lärmaktionsplans mitzuwirken.

Dazu wird der Entwurf des Aktionsplans in der Zeit vom Montag, den 02. Juni 2008 bis Mittwoch, den 02. Juli 2008 für einen Monat öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen zum Entwurf des Lärmaktionsplans können im Vor-Ort-Büro des Quartiersmanagement Pankstraße eingesehen werden:

Prinz-Eugen-Straße 1

13347 Berlin

Tel: 030/ 74 74 63 47

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 10.00-15.00 Uhr