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Quartiersfonds 4 (QF 4)

Aus dem Quartiersfonds 4 werden Bauprojekte ab mindestens 50.000 gefördert.

Schwerpunktmäßig werden folgende Vorhaben gefördert:

  1. Besonders integrative Bauvorhaben (Vernetzung von Ressourcen)
  2. Maßnahmen, welche die Bildung und Stärkung von Nachbarschaften befördern. Dazu gehören Maßnahmen wie Umbau oder Neubau von Räumen für Nachbarschaftsarbeit.
  3. Vorhaben der öffentlichen Infrastruktur, zum Beispiel Schulhöfe, Kita-Spielflächen und sonstige öffentliche und öffentlich wirksame Spielflächen.
  4. Maßnahmen im öffentlichen und halböffentlichen Raum wie Plätze, Höfe und Grünanlagen zwischen Wohngebäuden. Grundstückseigentümer sind dabei verpflichtet, eine langfristige Nutzungsbindung einzugehen. (i.d.R. 10 Jahre).
  5. Umbau und Umgestaltung von Eingangsbereichen (Gebäudeteil und Vorgarten) in Großsiedlungen zur Aufwertung