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Förderaufruf der Werner-Coenen-Stiftung

Der 1. Aufruf für Förderanträge ist gestartet - Der 1. Antragsschluss ist am 11.07.2011

Das Anliegen der Werner-Coenen-Stiftung ist die Qualifizierung und Weiterentwicklung von Angeboten der Jugendhilfe für Kinder und Jugendliche in Berlin. Im Anhang finden Sie den ausführlichen Aufruf für Förderanträge!




Förderschwerpunkte

Mit den Erträgen aus dem Stiftungsvermögen werden innovative Ansätze und Strategien im Umfeld der erzieherischen Hilfen von gemeinnützigen Trägern der Jugendhilfe mit nachfolgenden Schwerpunkten gefördert:

  • Vermeidung oder Verkürzung von erzieherischen Hilfen nach SGB VIII und präventive Angebote nach dem Berliner Kinderschutzgesetz;
  • Stärkung des Schutzes vor Kindeswohlgefährdung, insbesondere Missbrauch und Misshandlung;
  • Mediation, Ombudstätigkeit und Beschwerdemanagement für Eltern oder junge Menschen in der Jugendhilfe.

Weitere Empfehlungen zur Förderung
Im Rahmen der Förderschwerpunkte werden vorrangig Angebote oder Projekte gefördert, die eine innovative Ergänzung des bestehenden Jugendhilfesystems in Berlin darstellen. Damit soll die Entwicklung von Parallelsystemen verhindert werden. Eine Bereitschaft zur Kooperation mit bestehenden Angeboten und Institutionen wird vorausgesetzt.
Weitere Schwerpunkte der Förderung: Einbeziehung der Eltern und/oder des sozialen Umfeldes in Angebote der Jugendhilfe sowie Umsetzung und Auswertung neuer sozial-integrativer Methoden für vorhandene Angebote der Jugendhilfe.

Verfahren und Umfang der Förderung
Der aktuelle Einsendeschluss für ihren Antrag ist der 11. Juli 2011. Es werden in der Regel zwei Bewerbungsstichtage pro Jahr vorgegeben. Die Werner-Coenen-Stiftung fördert zeitlich befristete Projekte für im Regelfall 12 Monate. Eine zweimalige Verlängerung der Förderungsdauer bis zu einer maximal dreijährigen Förde-rungsdauer ist möglich.
Konzeptionell sollen mehrjährig ausgerichtete Angebote oder Projekte in angemessener Zeit eine von der Stiftungsförderung unabhängige finanzielle Absicherung anstreben.
In der Regel wird die jährliche Fördersumme auf 10.000,- begrenzt. Grundsätzlich wird ein Eigenmittelanteil gefordert.
Das Kuratorium entscheidet über die Förderungen.
Anträge können schriftlich unter Verwendung der  Antragsformulare gestellt werden.


Kontakt:
Werner-Coenen-Stiftung
c/o jfsb
Obentrautstr. 55
10963 Berlin

Telefon: 030/2175 1370 oder 7072 8531

Internet: http://www.jfsb.de/ger/Werner-Coenen-Stiftung/index.php?navid=28
Email: info[at]werner-coenen-stiftung[.]de

Aufruf in Langfassung zum Herunterladen: