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Öffentlicher Workshop "Nachbarschaftstreff im Quartier Pankstraße"
Petunien #9 - Performance-Serie für Improvisationn (gegründet von: Sandra Wieser & Meltem Nil)
Fest im SprengelHaus
Rassismus, NSU und die Stille im Land
Erzählcafé Wedding- Zu Gast der Kiezläufer Mahmut Hatun und der Filmstudent Johannes Kaczmarczyk
30 Jahre NachbarschaftsEtage Fabrik Osloer Straße
Die Zukunft der europäischen Stadt - das Beispiel Berlin
Händlerfrühstück Müllerstraße
Lange Tafel Leopoldplatz
Ideenaufruf Quartiersfonds 4

Ziele des Quartiersfonds 4
Im Programmjahr 2012 wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nach Maßgabe des dann beschlossenen Haushaltsplans 2012/13 Fördermittel zur Finanzierung baulich- investiver Maßnahmen in den "Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf" (= Quartiersverfahrensgebieten) bereit stellen.
Grundprinzip der Förderung ist es, Maßnahmen und Entwicklungen anzustoßen. Eigenmittel, Fördergelder anderer Programme oder Sponsoring sollen unterstützend herangezogen werden. Projekte mit einem hohen Bündelungseffekt werden bei der Auswahl bevorzugt.
Die Projekte sollen die Ziele der integrierten Handlungskonzepte in den jeweiligen Quartieren unterstützen. Sie sollen sowohl Defizite beseitigen als auch vorhandene Flächen und Einrichtungen so verbessern, dass für das Gesamt-Gebiet eine Aufwertung und ein Imagegewinn erzielt wird.
Dies betrifft auch übergeordnete Projekte, welche Schwerpunkte aus den "Integrierten Stadtteilentwicklungskonzepten"(INSEK) der "Aktionsräume plus" aufgreifen.
Die Vernetzung vorhandener Ressourcen (Entwicklung von Projekten unter Einbeziehung möglichst vieler Akteure vor Ort und Kooperationspartnern, wie öffentliche Einrichtungen, Wohnungsbaugesellschaften und Fachressorts des Bezirksamtes) sowie Bildung von tragfähigen Partnerschaften mit Institutionen und Akteuren sind besonders erwünscht.
Durch Einbeziehung der Bewohnerinnen und Bewohner in den Planungs- und, wenn möglich auch in den Durchführungsprozess, sollen Vernetzung und Aufbau von Nachbarschaften befördert werden.
Es wird erwartet, dass sich alle baulichen Maßnahmen an ökologischen Standards orientieren und hierzu Aussagen getroffen werden. (vergl. hierzu „Leitfaden ökologisches Bauen – Anforderungen an Baumaßnahmen“ SenStadt 2007)
Förderfähige Maßnahmen
Förderfähig sind Projekte, die eine Fördersumme von mindestens 50.000,00 € umfassen.
Gefördert werden bauliche Vorhaben der folgenden Kategorien:
A Kiezbezogene Maßnahmen
Hierunter fallen Maßnahmen, welche innerhalb der QM-Gebietskulisse entwickelt werden und, wie bisher, in der Steuerungsrunde beraten und im Quartiersrat abgestimmt werden.
Pro QM-Gebiet soll nicht mehr als eine Maßnahme vom Quartiersrat benannt werden. Projekte können auch vom jeweiligen Bezirksamt benannt werden.
Förderfähig sind:
A 1. Maßnahmen, welche die Bildung und Stärkung von Nachbarschaften befördern.
z.B. Umbau und Neubau von Räumen für Nachbarschaftsarbeit und/oder Kulturarbeit, Herrichtung von Räumen für Elternarbeit in Schulen und Kitas, Nutzbarmachung und Qualifizierung von dazugehörenden Freiflächen.
A 2. Maßnahmen, welche die öffentliche Infrastruktur im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit unterstützen und verbessern.
z.B. Nachbesserung und Qualifizierung des Angebotes an besonderen Funktionsräumen in Schulen, Kitas und Jugendeinrichtungen, sowie der damit verbundenen Außenanlagen.
A 3. Maßnahmen zur Qualifizierung des öffentlichen und halböffentlichen Raumes
z.B. Nachbesserung und Qualifizierung öffentlicher Plätze, Grünanlagen, Spiel- und Sportanlagen; sowie im Einzelfall auch halböffentliche Grünanlagen, Höfe, Spiel- und Sportflächen in privatem Besitz, welche öffentlich zugänglich sind, oder zugänglich gemacht werden, sofern der Eigentümer sich mit mind. 50% an den Baukosten beteiligt. (entspr. VV ZIS Nr. 2.3.4 + 2.3.2)
A 4. Maßnahmen zur baulichen und energetischen Verbesserung von Gebäuden der öffentlichen Infrastruktur können vorrangig von den Bezirksämtern benannt werden. Für Projekte außerhalb der Förderkulisse gilt VV ZIS 2007 Punkt 2.2.2 entsprechend.
Maßnahmen können auch aus den QM-Gebieten unter Mitwirkung der Quartiersräte benannt werden.
Maßnahmen, welche die Sanierung und/oder Aufwertung des öffentlichen oder privaten Straßenraumes zum Ziel haben (z.B. Anlage von Fahrwegen, Stellplätzen), werden in der Regel nicht gefördert.
B Maßnahmen gemäß der Handlungskonzepte der Aktionsräumen plus
Maßnahmen, welche Schwerpunkte aus den „Integrierten Stadtteilentwicklungskonzepten“ (INSEK) innerhalb der Aktionsräume plus aufgreifen und in den Gebieten der „Sozialen Stadt“ liegen, können vorrangig von den Bezirksämtern benannt werden. Für Projekte außerhalb der Förderkulisse gilt VV ZIS 2007 Punkt 2.2.2 entsprechend.
Maßnahmen können auch aus den QM-Gebieten unter Mitwirkung der Quartiersräte benannt werden.
Alle Maßnahmen sollen langfristig nutzbar und dauerhaft sein.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Der Bindungszeitraum beträgt mindestens 10 Jahre, temporäre Maßnahmen (z.B. Zelte) werden daher nicht gefördert.
Die Projektideen sind bis zum 25. Juli 2011 im Quartiersmanagement Pankstraße - Prinz Eugen Str. 1, 13347 Berlin - einzureichen.
Leitfaden & Antragskizze QF4 Programmjahr 2012
AntragskizzeQF4_2012.pdf (119,5 KB)
GrundsaetzeLeitfaden_QF_4_PJ_2012.pdf (39,1 KB)






