Interessenbekundungsverfahren Öffentlich geförderter Beschäftigungssektor (ÖBS) für Maßnahmen 2010

Mit dem ÖBS fördern das JobCenter Mitte und das Land Berlin langfristige Beschäftigungsangebote (max. 24 Monate) zu tariflichen Bedingungen für Langzeitarbeitslose, die auf Grund von Vermittlungshemmnissen perspektivisch keine Integrationschancen auf dem ersten Arbeitsmarkt besitzen. Damit soll zugleich auch gesellschaftlich wichtige und sinnvolle Arbeit im Bezirk Mitte erledigt werden.

Es werden nur Maßnahmen gefördert, die einen gesellschaftlichen Mehrwert erbringen. Vorrangig gefördert werden Projekte, die in den folgenden Schwerpunktthemen angesiedelt sind:

  • Verbesserung der Perspektiven einer älter werdenden Gesellschaft, beispielsweise die Stärkung der Mobilität des Einzelnen erreichen, Sicherstellung des Abbaus von Barrieren oder die Ausweitung von Serviceangeboten für Seniorinnen und Senioren
  • Stärkung des sozialen Zusammenhalts (Nachbarschaftsarbeit, soziale Infrastruktur)
  • Unterstützung der Integration von Migrantinnen und Migranten
  • Stärkung der kulturellen und schulischen Bildung

Weitere Informationen und die notwendigen Antragsformulare zum finden sie hier: www.oebs-berlin.de

Maßnahmen, die einem Berliner Bezirk zugeordnet werden können, benötigen eine positive Stellungnahme des zuständigen Bezirksamtes.

Der Bezirk Mitte kennt die Bedarfe und die soziale Infrastruktur am besten und kann beurteilen, in welchen Bereichen Projekte des ÖBS zur Unterstützung und Ausweitung bezirklicher Angebote angesiedelt werden sollen.


Interessenbekundungsverfahren 2010

Vom 02.11.2009 bis 06.12.2009 können BEZ-ÖBS-Konzepte, die 2010 beginnen, zur bezirklichen Stellungnahme eingereicht werden.

Maßnahmen der Stadtteil- und Nachbarschaftsarbeit haben Priorität.

Bitte beachten Sie, dass eine positive Stellungnahme des Bezirkes Mitte für alle Neueintritte (1. Förderphase gem. § 16e (4) Satz 1 SGB II) erforderlich ist. Ein Maßnahmebeginn ist frühestens ab dem 01.02.2010 möglich. Auch Maßnahmen, die 2008 bereits eine Befürwortung des Bezirkes erhalten haben, benötigen erneut eine positive Stellungnahme.
Eine teilnehmergebundene Fortführung der Förderung ab dem 3. Förderjahr (2. Förderphase gem. § 16e (4) Satz 2 SGB II) ist nur in Einzelfällen und ausschließlich nach Abstimmung mit dem JobCenter Mitte möglich.

Eine positive Stellungnahme des Bezirkes Mitte von Berlin ist für die Gewährung eines Beschäftigungszuschusses (BEZ) gem. § 16e SGB II beim JobCenter Mitte von Berlin und eine Co-Finanzierung durch das Land Berlin obligatorisch, begründet jedoch keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Die Konzeptformulare können bis zum 06.12.2009 beim Bezirksamt Mitte von Berlin grundsätzlich über E-Mail eingereicht werden: Massnahmeplanung[at]ba-mitte.verwalt-berlin[.]de

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Herr Winkelhöfer/ Frau Stolzenberg
Tel.: (030) 9018 32961/ (030) 9018 32759

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Text des Interessenbekundungsverfahrens (siehe Download im Anhang).

Bitte verwenden Sie ausschließlich den Vordruck "Konzept BEZ-ÖBS Mitte" (siehe Download im Anhang) und sehen Sie von schriftlichen Nachfragen (auch per E-Mail) ab.

Weitere Informationen und Vordruck "Kurzkonzept" zum Herunterladen: