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LSK
LSK- Lokales Soziales Kapital
Das Vergabeverfahren für LSK - Projekte für das Jahr 2010 startet am Montag den 17. August 2009. Projektvorschläge können ab diesem Tag bei den Bezirklichen Bündnissen für Wirtschaft und Arbeit eingereicht werden.
Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden sie hier.
Ziele des Programms:
In Berlin sind zahlreiche Menschen vom Ausschluss vom Arbeitsmarkt bedroht oder betroffen. Der soziale Zusammenhalt wird brüchiger. In dieser Situation trägt das freiwillige Engagement von vielen Bürgern in lokalen Initiativen und Zusammenschlüssen dazu bei, soziale Netze zu knüpfen oder zu festigen, und für die benachteiligten Personengruppen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Ziel des Förderprogramms LSK ist es, diese Projekte finanziell zu unterstützen, um damit Strukturen zu stärken, in denen engagierte Bürger sich füreinander einsetzen. Dabei soll die Förderung vor allem diejenigen lokalen Initiativen ansprechen, die normalerweise nicht über die ESF-Förderung oder durch andere Programme des Landes und des Bundes erreicht werden.
Wer wird von LSK begünstigt?
Begünstigte sind kleine und neue Initiativen wie informelle Gruppen, Freiwilligenorganisationen,
Selbsthilfegruppen, Arbeitsgemeinschaften, Netzwerke oder Gründungsvorhaben. Außerdem können Träger und Initiativen gefördert werden, deren Mikroprojekte sich an eine oder mehrere benachteiligte Personengruppen richten.
Das können zum Beispiel sein:
• Jugendliche ohne Schulabschluss
• Behinderte Menschen
• Aussiedler/Innen
• Migranten/Innen
• Ältere Arbeitnehmer/Innen
• Alleinerziehende
• Langzeitarbeitslose und Sozialhilfeempfangende (nur wenn sie von Förderprogrammen der
• Agenturen für Arbeit und des Landes Berlin nicht erfasst werden)
Welche Vorhaben werden gefördert?
Grundsätzlich werden Mikroprojekte gefördert, die den sozialen Zusammenhalt stärken und neue Beschäftigungschancen auf lokaler Ebene eröffnen. Die Berliner Förderschwerpunkte sind: 1. Förderung von einzelnen Aktionen zur beruflichen Eingliederung. Das können Projekte sein, die die berufliche Qualifizierung von besonders benachteiligten Zielgruppen verbessern – zum Beispiel von Alleinerziehenden, Aussiedler/innen und Migranten/innen. Oder Projekte, die dem Schulabbruch von benachteiligten Jugendlichen vorbeugen sollen. 2. Unterstützung von Kleinstvorhaben zur Förderung bzw. Schaffung neuer Beschäftigung durch lokale Initiativen für benachteiligte Menschen am Arbeitsmarkt. Die Projekte sollen auf lokaler Ebene Beschäftigung bieten – beispielsweise für ältere Arbeitnehmer/innen – oder die Voraussetzungen für die Beschäftigungsfähigkeit benachteiligter Menschen verbessern. Auch die Professionalisierung von Selbsthilfeorganisationen kann Gegenstand der Förderung sein. 3. Förderung von beschäftigungsorientierten Netzwerken, die sich besonders für benachteiligte Menschen am Arbeitsmarkt stark machen. Hierbei können Aktivitäten, die zur Festigung bestehender oder zum Aufbau neuer Netzwerke beitragen – zum Beispiel ein Zusammenschluss von Langzeitarbeitslosen – gefördert werden. 4. Unterstützung bei Existenzgründung, Gründung von sozialen Unternehmen und beschäftigungsorientierten Genossenschaften, z.B. durch die Übernahme von Beratungskosten bei der Gründung oder durch (geringe) Starthilfen für soziale Unternehmen oder Genossenschaften.
Wer kann sich bewerben?
Der Kreis potentieller Antragsteller (Träger) ist breit gefächert. Er reicht von juristischen Personen des privaten Rechts, über Personengesellschaften, natürliche Personen bis zu nicht-rechtsfähigen Organisationen, wie Bürgerinitiativen, Aktionsgruppen, Arbeitsgemeinschaften, Netzwerke und eingetragene Vereine. Initiativen, die mit bestimmten Mikroprojekten am Förderprogramm LSK teilnehmen möchten, können sich nur bewerben, wenn sie keine Ansprüche auf Mittel anderer Förderprogramme des Landes oder Mittel von Dienststellen des Bundes oder der Senats- und Bezirksverwaltungen Berlins haben. Vorzugsweise sollen bisher nicht berücksichtigte Initiativen an die ESF-Förderung herangeführt und durch die Fördermittel begünstigt werden.
Wie bewirbt man sich?
Bewerber/innen reichen bei dem für sie zuständigen Bezirklichen Bündnis für Wirtschaft und Arbeit die Formulare mit ihrem Projektvorschlag und dem ergänzenden Finanzierungsplan ein. • Der Vorschlag enthält Angaben zum Antragsteller, eine Kurzbeschreibung des Projekts, • Angaben zu den Adressaten und Zielgruppen sowie den ESF- Querschnittszielen. Der Finanzierungsplan stellt die geplante Verwendung der Fördermittel dar. • Das Bündnis für Wirtschaft und Arbeit trifft anschließend gemeinsam mit Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) und der comovis GbR eine Vorauswahl unter den eingereichten Vorschlägen. • Die Vorauswahl wird an das Regionalbüro gsub weitergeleitet. Die comovis GbR prüft • gemeinsam mit der SenIAS die förderrechtlichen Voraussetzungen und fordert in Abstimmung mit • dem jeweiligen Bündnis die ausgewählten Projekte zur Antragsabgabe auf. Der Vorschlag wird • in diesem Fall Bestandteil des Antrags. • Die comovis GbR schickt den bewilligten Projekten einen Zuwendungsbescheid. • Das Mikroprojekt kann starten.
Finanzierung:
Die maximale Fördersumme je Projekt beträgt 10.000 € mit einer maximalen Laufzeit von 12 Monaten.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen, Kontaktdaten und alle notwendigen Bewerbungsunterlagen erhalten Sie auf der Homepage des LSK-Förderprogramms. Dort finden sie auch die Antragsformulare.






